Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden | BLB Rechtsanwalt Fachanwalt

Ein Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden muss vor allem schnell sein. Hierauf können Sie sich bei unserem BLB Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden verlassen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Mandatsbetreuung, d.h. wir stehen Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden zur Verfügung und kümmern uns darum, dass Ihre Interessen durch uns in allen von den typischen Problemen des Straßenverkehrs berührten Rechtsbereichen wahrgenommen werden. Je nach den konkreten Bedürfnissen Ihres Einzelfalls unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen und – wenn nötig – gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf folgenden Gebieten:

  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Verkehrshaftungsrecht einschließlich seiner Bezüge zum Versicherungsrecht und zum Sozial- oder Arbeitsrecht, was vor allem für die Abwicklung eines Verkehrsunfalls von großer Bedeutung ist.
  • Durchsetzung oder die Abwehr von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen aus Werkrecht, Leasingrecht und Kaufrecht (wie Minderung, Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz)
  • Verkehrsvertragsrecht z.B. bei Problemen mit der Reparatur Ihres Kfz oder bei Streitigkeiten um einen Kaufvertrag.

Verkehrsschadensrecht in Dresden

Zur lückenlosen Betreuung unserer Mandanten gehört es vor allem auch, das Ineinandergreifen aller an der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls beteiligten Stellen zu gewährleisten. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob das Schadensereignis von Ihnen unverschuldet, teilverschuldet oder auch allein schuldhaft verursacht worden ist. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden trägt dafür Sorge, dass Ihren Interessen bestmöglich entsprochen wird. Es kommt auf ein reibungsloses und schnelles Zusammenwirken aller Beteiligten, etwa von sachverständigen Gutachtern, Versicherungen und Banken oder anderen Finanzdienstleistern, an. Wir behalten den Überblick über die Vielfalt Ihrer Rechte und Pflichten beim Durchfechten oder der Abwehr von unfallbedingten Ansprüchen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als erfahrener und ergebnisorientierter Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden kennen wir die mal kleinen, mal großen Unterschiede zwischen den Regelungen für Fahrer, Halter oder Insassen eines LKW, PKW, KRAD oder auch für Radfahrer, Fußgänger sowie sonst in irgendeiner Weise vom Unfall Betroffener genau. Ebenso wissen wir Bescheid, welchen Voraussetzungen im Einzelnen die Ansprüche wegen Sachschäden (etwa Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigen- und Abschleppkosten, Standgeld, Entsorgungs-, Umbau-, An- und Abmeldekosten, Finanzierungs- und Rückstufungsschaden) sowie die Ansprüche wegen Personenschäden (Heilbehandlungs-, Pflege-, Haushaltsführungs-, Erwerbs-, Unterhaltskosten sowie Schmerzensgeld) unterliegen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht arbeitet vertrauensvoll mit Ihnen zusammen. So gelingt es uns, den jeweiligen Anspruchsgegnern gegenüber, beispielsweise der Haftpflichtversicherung, der Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie auch der Rechtsschutzversicherung, dafür zu sorgen, dass Ihren Bedürfnissen vollumfänglich Rechnung getragen wird und Sie nicht benachteiligt werden.

Sofern den Unfallgegner die alleinige Schuld trifft, müssen er bzw. seine Haftpflichtversicherung die gesetzlichen Gebühren und Auslagen sowohl für Ihre außergerichtliche als auch für Ihre gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht grundsätzlich voll bezahlen. Verfügen Sie darüber hinaus über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, kommt diese im genannten Umfang für die Kosten Ihres Anwalts für Verkehrsrecht auch für den Fall auf, dass sich ihre Ansprüche, etwa wegen Mitverschuldens, nicht oder nicht vollständig durchsetzen lassen. Im Rahmen der gesetzlichen Kosten haben Sie dann für einen Anwalt für Verkehrsrecht bis auf eine – wenn überhaupt, dann meist geringe – Selbstbeteiligung, kein Kostenrisiko.

Sachschäden

Gerade bei der Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen kommt unseren Mandanten das Tempo, mit dem wir die Fallbearbeitung vorantreiben, besonders zugute. Aus unserer Erfahrung als Anwalt für Verkehrsrecht bei der Regulierung von Verkehrsunfällen wissen wir, dass es Ihnen hauptsächlich darum geht, langwierige Streitereien mit Versicherungen zu vermeiden, um so schnell wie möglich an den Ihnen zustehenden Schadensersatzbetrag zu kommen oder fremde Ansprüche endgültig auszuschließen, denn nur so können Sie Ihr Fahrzeug rasch reparieren lassen. Deshalb gilt es beispielsweise, rechtzeitig Beweismittel (Zeugenpersonalien, Zeugenaussagen, Spuren etc.) zu sichern, bevor diese verloren gehen. Obwohl leider häufig an der Unfallstelle keine optimale Unfallaufnahme durch die Beteiligten oder die Polizei erfolgt, etwa Bremsspuren nicht vermessen werden, der Kollisionspunkt ohne Markierung bleibt oder keine ausreichenden Bilder gefertigt werden, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht noch eine umfassende Beweissicherung erreichen. Voraussetzung ist, dass Sie uns rasch einschalten.

Personenschäden

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bei einem Verkehrsunfall neben Sach- auch Personenschäden erlitten haben, setzen wir uns dafür ein, dass Sie neben den Kosten der ärztlichen Behandlung, für vermehrte Bedürfnisse, den Ausfall von Arbeitsentgelt und entgangenem Gewinn (sog. Erwerbsschaden) auch einen angemessenen finanziellen Ausgleich für unfallbedingte immaterielle Nachteile (sog. Schmerzensgeld) erhalten. Ein solches steht häufig auch Angehörigen von getöteten Unfallopfern zu; diese haben Anspruch auf Rentenzahlungen und sonstige Hilfen, etwa zur Haushaltsführung.

Bei der Durchsetzung derartiger Ansprüche können Sie auf unsere, von ständiger Fortbildung begleiteten Erfahrungen als Anwalt für Verkehrsrecht zählen. Wir beschränken uns nicht darauf, die Höhe Ihrer Ansprüche aus mehr oder weniger zuverlässigen Schmerzensgeldtabellen oder sonstigen Listen herzuleiten, sondern wir verfügen über genügend Vergleichsfälle aus unserer eigenen Praxis und können so konkret sagen, welches die Unter- bzw. Obergrenze dessen ist, was Sie an finanziellem Ausgleich erwarten dürfen. Vor allem bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld ist das Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick des Anwalts für Verkehrsrecht gefragt, um maximale Erfolge zu erzielen. Die nachteiligen Auswirkungen des Unfalls müssen bereits im Rahmen der außergerichtlichen Geltendmachung vom Anwalt für Verkehrsrecht so plausibel und ausführlich vorgetragen werden, dass befriedigende Summen erreicht werden. Notfalls darf man auch vor gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht zurückschrecken. Wir Anwälte für Verkehrsrecht in Dresden von der Kanzlei BLB Rechtsanwälte kennen uns damit aus, wann welche Maßnahme zu ergreifen sind, um Ihnen zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld zu verhelfen.

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht

Wir unterschätzen nicht die möglichen Auswirkungen eines Verkehrsstrafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf die zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall. Zwar ist die Ahndung von Straßenverkehrsverstößen von Rechts wegen grundsätzlich strikt von der zivilrechtlichen Regulierung zu trennen. Faktisch aber beeinflussen Entscheidungen in dem einen Bereich die Chancen im anderen und umgekehrt. Wir achten genau darauf, dass Ihnen vermeidbare Kosten und sonstige nachteilige Folgen erspart bleiben. Deswegen sollten Sie frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, bevor taugliche Rechtsbehelfe gegen die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbote und Bußgelder nutzlos werden oder gar verfristet sind.

Wenn möglich, wirken wir auch darauf hin, dass Eintragungen von Strafsanktionen ins Bundeszentralregister (BZR) bzw. von Verkehrsverstößen im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg unterbleiben, weil diese regelmäßig beim nächsten Verkehrsverstoß, der nicht einmal eine Straftat sein muss, zu härteren Sanktionen führen können. Selbst nach Verhängung strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Maßnahmen ist unser Rat als Anwalt für Verkehrsrecht überaus hilfreich, denn wir können Ihnen in Ihrer jeweiligen Situation genau sagen, wie sich beispielsweise Punkte abbauen lassen, wann diese im VZR zu tilgen und daraus zu löschen sind, auf welche Weise Sie Ihre Fahrerlaubnis vorzeitig (zurück) erhalten können oder glaubhaft machen können, dass eine Fahruntüchtigkeit zum Beispiel wegen Alkoholmissbrauchs nicht mehr gegeben ist.

Fahrerlaubnisrecht

Wir als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Dresden helfen Ihnen auch gegen die Verwaltungsbürokratie, in Justitia erster Linie die Fahrerlaubnisbehörde. Falls nötig, ziehen wir für Sie vor die Verwaltungsgerichte, um etwa gegen die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs vorzugehen. Oft kann ein Anwalt für Verkehrsrecht schleppende Verfahren durch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz beschleunigen. Wenn jedoch besonders belastende Maßnahmen bereits gegen Sie verhängt worden und unanfechtbar sind, wie zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Befugnis zur Fahrgastbeförderung, wirken wir darauf hin, dass man Ihnen bei der Neu- oder Wiedererteilung keine unzulässigen Bedingungen auferlegt. Wir unterstützen Sie, damit Fehler bei vorbereitenden Entscheidungen, die Ihre Eignung überprüfen sollen, wie die Anordnung, ein ärztliches Gutachten beizubringen oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von den Begutachtungsstellen für Fahreignung durchführen zu lassen, vermieden und berichtigt werden. Dank unserer Erfahrung und guten Kontakte als Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden können wir Ihnen auch geeignete Stellen zur erfolgreichen Vorbereitung auf entsprechende Prüfverfahren empfehlen.