Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Kündigung durch Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Seit Corona Menschen auf der ganzen Welt bedroht, herrscht an vielen Orten Maskenpflicht. Einige von uns sind aber aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Maske befreit.

Was gilt aber für die Menschen, für welche das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz essentiell wichtig ist, um die eigene und auch die Gesundheit Anderer zu schützen?

Laut dem ArbG Cottbus ist eine Kündigung aufgrund der Weigerung des Tragens einer Maske trotz eines gültigen Maskenbefreiungsattest grundsätzlich rechtmäßig, solange es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen gibt.

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