
BLB Rechtsanwälte - Fachanwälte
Wenn Sie im Einzelfall Rat brauchen, denken Sie bitte immer daran, uns so früh wie möglich anzusprechen!
Als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrene Strafverteidiger raten wir dringend: Melden Sie sich vor jeder amtlichen Vernehmung, sei es durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, bei uns! Allerspätestens nachdem Sie eine Anklageschrift, einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie sich direkt an uns wenden! Zögern Sie nicht, damit wir Sie nicht nur persönlich, sondern auch rechtzeitig beraten können!
Auch bei einem Verkehrsunfall empfehlen wir Ihnen als Spezialisten für Verkehrsrecht, in Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeiten) genauso wie in Angelegenheiten der Haftpflicht und bei Kaskoschäden (Zivilsachen): Treten Sie so früh wie möglich mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Interessen und Ansprüche mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie durchsetzen können!
Was das Arbeitsrecht betrifft, geben wir Ihnen als Fachanwältin für Arbeitsrecht ebenso den Rat: Sichern Sie sich schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages oder einer Änderungsvereinbarung ab, indem Sie uns zu Rate ziehen! Zumindest aber sollten Sie sich sofort bei uns melden, nachdem eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ausgesprochen worden ist! Nur so können wir Fehler, die für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen schwerwiegende Folgen haben können, vermeiden und Ihre Erfolgschancen deutlich steigern!
Wir versprechen Ihnen dank fachlicher Spezialisierung höchste Effektivität und stehen Ihnen mit unserer gebündelten Kompetenz jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre
Brendler, Professor Dr. Lange-Bertalot, Liebig Rechtsanwälte - Fachanwälte
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